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Als gravitative Naturgefahren gelten jene Gefahren, die durch Fliess-, Rutsch oder Sturzbewegungen von Wasser, Erdmassen, Steinen, Eis oder Schnee verursacht werden. Wie wir im Kanton St.Gallen mit diesen Gefahren umgehen und wer für Ihren Schutz zuständig ist, lesen Sie hier.

Schattenbachlawine Walenstadt 2003
Schattenbachlawine Walenstadt 2003

Schutz vor Naturgefahren früher

Naturgefahren bedrohen uns seit jeher. Doch gerade unsere jahrhundertelangen Anstrengungen, diese Gefahren durch (mehr oder weniger umfangreiche) Schutzbauten abzuwenden, haben in weiten Landesteilen die wirtschaftliche Entwicklung geprägt – oder überhaupt erst ermöglicht.

Steigendes Schadenpotenzial

Die grossen Schadenereignisse der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass wir neue Lösungen zu unserem Schutz finden müssen. Denn sowohl unsere Schutzansprüche als auch das Schadenpotenzial der Naturgefahren steigen viel zu rasch an. Auf Dauer wird es nicht mehr genügen, Gefahren nur mit Schutzbauten zu begegnen.

Ziel: Die Natur miteinbeziehen

Wir müssen unsere grossräumige Planung wieder vermehrt den natürlichen Gegebenheiten anpassen. Die frühere Richt- und Nutzungsplanung hat die Natur nur lückenhaft berücksichtigt. Insbesondere weil Grundlagen für ihre Beurteilung weitgehend fehlten.

Umgang mit Naturgefahren

Wie gehen wir im Kanton mit Naturgefahren um? Das lesen Sie im Leitfaden für Vorsorge und Schutz (siehe Link unten).

Organisation

Abteilung Naturgefahren

Die Gebiete im Kanton St.Gallen sind für die Abteilung Naturgefahren wie folgt zugeteilt: 

Naturgefahrenkommission

Die Naturgefahrenkommission (NGK) leitet die Umsetzungsarbeiten, Projekte und Nachführungen der Naturgefahrenanalyse.

  • Information des Lenkungsausschusses

  • Vorbereiten von Entscheiden des Lenkungsausschusses

  • Erarbeiten der Methodik

  • Bereitstellen von Grundlagen

  • Unterstützung beim Vollzug

  • Mitwirkung bei der Umsetzung

  • Nachführung der Grundlagen

  • Vorschläge für Anpassung der Rechtsgrundlagen

  • etc.


  • Hubert Meusburger, Amt für Wasser und Energie, Naturgefahren (Vorsitz)

  • Gion Meier, Amt für Wasser und Energie, Naturgefahren

  • Corina Thurnheer, Kantonsforstamt 

  • Heinz Meier, Amt für Wasser und Energie, Wasserbau

  • Hans Etter, Gebäudeversicherung, Elementarschadenprävention

  • Sandro Moser, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Geoinformation 

  • Andrea Lee, Amt für Militär und Zivilschutz, Bevölkerungsschutz

  • Rolf Fitzi,  Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Ortsplanung

     


 

     


Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss (LA) begleitet und steuert die Aufgaben der Naturgefahrenkommission.

  • Beaufsichtigung des Projekts/der Strategie

  • Führung und Steuerung der Strategie (Umsetzung, Nachführung etc.)

  • Projektcontrolling

  • Information der Öffentlichkeit

  • Information der Gemeinden

  • etc.


  • Susanne Hartmann, Regierungsrätin, Vorsteherin Bau- und Umweltdepartement (Vorsitz)

  • Lukas Summermatter, Direktor Gebäudeversicherung

  • Cornel Egger, Gemeindepräsident Oberuzwil

  • Axel Zimmermann, Gemeindepräsident Pfäfers

  • Michael Eugster, Leiter Amt für Wasser und Energie

  • Ralph Etter, Leiter Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

  • Caroline Heiri, Leiterin Kantonsforstamt

  • Markus Frauenfelder, Leiter Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz, Amt für Militär und Zivilschutz


Noch offene Fragen?

Naturgefahren

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen