Logo Kanton St.Gallen

Je nach Staatsangehörigkeit brauchen Sie neben einem gültigen Pass auch ein Visum für die Einreise in die Schweiz. Visumspflichtige Personen müssen die Unterlagen für ein Visumsgesuch in jedem Fall über die Schweizer Vertretung im Ausland einreichen und den Entscheid abwarten, bevor sie einreisen.

Rückreisevisum

Ein Grenzübertritt ist für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz nur mit einem gültigen heimatlichen Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel möglich. Ist eine Person momentan nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, kann beim Migrationsamt ein Rückreisevisum beantragt werden.

Für die Ausstellung eines Rückreisevisa ist die Vorsprache am Schalter des Migrationsamtes erforderlich. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Original Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig und mind. 1 Doppelseite frei)
  • 1 aktuelles Passfoto (35 x 45 mm)

Je nach Aufenthaltstitel fallen für die Ausstellung von Rückreisevisa Gebühren an.

Noch offene Fragen?

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Schalter
08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
09.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.00 Uhr