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Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen. Zusammen mit Eigentümerschaft und Planern kann ein Konzept erarbeitet werden, bei dem neue Elemente an wenig sensiblen Orten Platz finden, die historisch wertvolle Substanz aber erhalten bleibt.

Sämtliche geplanten Veränderungen und Renovationen, aber auch grössere Unterhaltsarbeiten benötigen eine Baubewilligung. Der Bestand muss vor der Baumassnahme fotografisch dokumentiert werden. Bei umfassenden Umbauarbeiten sind weitere Bestandesaufnahmen notwendig. In archäologischen Schutzzonen und in Kirchen ist die Kantonsarchäologie frühzeitig über geplante Bodeneingriffe zu unterrichten.

Es sollen im traditionellen Handwerk erfahrene Fachkräfte zur Beratung hinzugezogen werden. Unter Handwerk in der Denkmalpflege können Adressen von Unternehmern mit Zusatzausbildung Denkmalpflege nachgeschlagen werden.

Ein Beitragsgesuch für Subventionen der Denkmalpflege muss vor Baubeginn eingereicht werden.

Wird die Liegenschaft zusätzlich gedämmt, muss ein Energiekonzept vorliegen. Der Beizug eines Bauphysikers wird dringend empfohlen und finanziell unterstützt. 

  • Die Baueingabe erfolgt bei der Gemeinde, die als Vollzugsorgan die Baubewilligung erteilt und deren Einhaltung auch kontrolliert.
  • Denkmalpflegebedingte Mehraufwendungen können gemeinsam durch Kanton und Gemeinde teilweise finanziell abgegolten werden. Ein Beitragsgesuch muss vor Baubeginn bei der Gemeinde eingereicht werden.

Schützenswerte Bauteile müssen mehr als sonst auf einer Baustelle vor mechanischer Beschädigung geschützt, eventuell ausgebaut, zwischengelagert und wieder eingebaut werden.

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Denkmalpflege Kanton St.Gallen

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen