Logo Kanton St.Gallen

Massnahmen, die der Bewahrung und Überlieferung von beweglichem oder immateriellem Kulturerbe dienen, können mit Kantonsbeiträgen unterstützt werden.

Geförderte Massnahmen

Wir richten Kantonsbeiträge aus an Massnahmen, die

  • für Schutz, Erhaltung und Pflege sowie Untersuchung, Erschliessung, Erforschung und Dokumentation von beweglichem Kulturerbe oder
  • für Untersuchung, Erforschung, Dokumentation, Erhaltung, Pflege, Sammlung oder Weitergabe von immateriellem Kulturerbe erforderlich sind.

Für Beiträge an die Vermittlung von Kulturerbe gelten die Vorgaben für Beiträge an die Kulturelle Teilhabe. Für Beiträge an Baudenkmäler und archäologische Denkmäler wenden Sie sich bitte an die Denkmalpflege bzw. Archäologie.

Gesuche eingeben

Voraussetzungen

  1. Das betreffende Kulturgut
    a. ist als bewegliches Kulturerbe des Kantons unter Schutz gestellt oder
    b. wurde durch das Departement des Innern als immaterielles Kulturerbe bezeichnet.
  2. Sie und weitere Geldgeber beteiligen sich angemessen an den Kosten der Massnahmen. Bei sakralen Kulturgütern leistet der Katholische Konfessionsteil oder die Evangelische Kirche wenigstens einen halb so hohen Beitrag wie der Kanton.
  3. Die Massnahmen sind zweckmässig und werden fachgerecht nach anerkannten Grundsätzen ausgeführt.
  4. Sie reichen uns das Beitragsgesuch vollständig vor Beginn der Umsetzung der Massnahmen ein.
  5. Sie warten mit der Umsetzung der Massnahmen, bis wir über Ihr Gesuch entschieden haben.

Eingabetermine und Zuständigkeiten

Die Fristen und Zuständigkeiten für Ihr Gesuch unterscheiden sich je nach Beitragshöhe:

Eingabe: laufend, mindestens acht Wochen vor geplantem Beginn der Massnahmen (Datum des Poststempels)

Zuständigkeit / Ansprechpartner: Fachstelle Kulturerbe

Eingabe: zweimal jährlich, spätestens bis 20. Februar bzw. 20. August (Datum des Poststempels)

Entscheid: Juni bzw. November im Kantonsrat

Zuständigkeit / Ansprechpartner: Fachstelle Kulturerbe

Benötigte Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Gesuchs benötigen wir von Ihnen:

  • das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular
  • eine Beschreibung der geplanten Massnahmen
  • Details zu Budget und Finanzierung
  • gegebenenfalls oder auf Anfrage weitere Beilagen (z.B. Ansichtsmaterial, Zustandsprotokoll)
  • einen Einzahlungsschein

Kriterien zur Beurteilung des Gesuchs

Bei der Beurteilung des Gesuchs berücksichtigen wir:

  • den besonderen kulturellen Zeugniswert und den identitätsstiftenden Charakter des Kulturerbes
  • den Nutzen, die Zweckmässigkeit und die fachgerechte Ausführung der Massnahmen
  • die Dringlichkeit der Massnahmen

Auszahlung

Für die Auszahlung des zugesicherten Kantonsbeitrags senden Sie uns nach Abschluss der Massnahmen den Schlussbericht und die Schlussabrechnung zu. Nachdem wir diese geprüft haben, zahlen wir Ihnen den Beitrag aus. Bei begründetem Bedarf kann der Beitrag auch als Vorschuss oder in Raten ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

In den «Richtlinien für Beiträge an bewegliches und immaterielles Kulturerbe» finden Sie ausführliche Informationen zum Gesuchsprozess. Die rechtliche Grundlage bilden das Kulturerbegesetz und die Kulturerbeverordnung sowie bei Beiträgen an die Vermittlung von Kulturerbe das Kulturförderungsgesetz und die Kulturförderungsverordnung.

Noch offene Fragen?

Manuela Reissmann

Fachverantwortliche Kulturerbe

Fachstelle Kulturerbe

Amt für Kultur

St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen